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Amtliche Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz

Folgende Änderungen sind unter Anderem bei Umzug und  für Vermieter interessant:

Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. „Einige Änderungen des BMG haben direkte Auswirkungen auf die Einwohnerinnen und Einwohner, andere betreffen lediglich unsere Arbeit als Behörde“, sagt Patricia Höchst, Amtsleiterin Bürgerbüro der Stadt Bergkamen. Mit dem Bundesmeldegesetz wird das Melderecht, das bis dato im Melderechtsrahmengesetz des Bundes sowie in 16 Meldegesetzen der Bundesländer geregelt ist, vereinheitlicht.

bergkamen

Zwei Wochen Zeit zur Anmeldung

Mit Inkrafttreten des BMG gilt bundeseinheitlich eine Frist von zwei Wochen für die Anmeldung. Bisher galt in NRW, dass die Anmeldung und Abmeldung (ins Ausland) innerhalb einer Woche zu erfolgen hat. Die Meldepflicht ist eine höchstpersönliche Pflicht. Sollte die/der Meldepflichtige nicht persönlich im Bürgerbüro die Anmeldung vornehmen können, so kann sie/er eine andere Person mit der Anmeldung bevollmächtigten. Zur Anmeldung mitzubringen ist dann der von der/dem Meldepflichtigen ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein, der Personalausweis oder Reisepass sowie als Nachweis der aktuellen Namensführung die Geburts- oder Heiratsurkunde der meldepflichtigen Person.

Der Meldeschein steht in digitaler Form auf der Internetpräsenz der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de/wohnung-an-ab-und-ummeldung-einer.html zur Verfügung.

Wiedereinführung der Wohnungsgeberbestätigung

Eine weitere wichtige Neuerung stellt die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers dar. Sie wird nach 13 Jahren wieder eingeführt, um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Der Wohnungsgeber hat dem Wohnungsbezieher den Einzug in eine Wohnung zu bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei der An- oder Ummeldung zwingend vorzulegen. Bei dem zu bestätigendem Datum des Einzugs handelt es sich nicht um das Datum des Mietbeginns, sondern um das tatsächliche Einzugsdatum.

„Ich bitte alle Wohnungsgeber, diese neue Regelung zu beachten und ihren Mietern die Wohnungsgeberbestätigung zeitnah auszustellen“, sagt Höchst. Diese Bestätigung ist auch in den Fällen der Meldebehörde vorzulegen, bei denen der Wohnungsbezug bereits vor dem 01.11.2015, die Anmeldung jedoch erst nach diesem Stichtag erfolgt. Der entsprechende Vordruck steht in Kürze auf der Internetpräsenz der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de/wohnung-an-ab-und-ummeldung-einer.html zum Download bereit und liegt darüber hinaus an der Information im Foyer des Rathauses aus.

Auskünfte zu den oben aufgeführten Regelungen des Bundesmeldegesetzes erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros im Erdgeschoss des Rathauses zu den folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr